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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ingenieurbüro Wetterau UG (haftungsbeschränkt)
Siemensstraße 6, 61191 Rosbach v. d. Höhe

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gutachterleistungen und sonstigen Dienstleistungen, die das Ingenieurbüro Wetterau UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) erbringt.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erteilt werden. Auch mündlich oder telefonisch entgegengenommene Aufträge werden mit Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen, Angaben und Auskünfte unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Alt- und Vorschäden, technischem Zustand bzw. sonstigen Mängeln, soweit bekannt.

  3. Nachteilige Folgen von unvollständigen oder falschen Angaben trägt der Auftraggeber.

§ 3 Durchführung des Gutachtens

  1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen, unparteiisch und sachverständig.

  2. Gutachten werden persönlich durch den Auftragnehmer erstellt; der Einsatz von Hilfspersonen ist möglich, sofern die fachliche Verantwortung gewahrt bleibt.

  3. Erhebung von Daten, Fotos, Besichtigungen, Fahrten etc., soweit erforderlich für die Gutachtenerstattung; Zusatzkosten werden in solchen Fällen gesondert berechnet.

§ 4 Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar besteht aus dem Grundhonorar und Nebenkosten gemäß der im Büro einsehbaren Honorar- und Nebenkostentabelle.

  2. Wenn bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar mit Übergabe des Gutachtens bzw. bei Rechnungstellung fällig.

  3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so können Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet werden.

  4. Zusatzleistungen, wie z. B. besondere Untersuchungen, erweiterte Fotodokumentation, Anfahrt über die übliche Entfernung, Expressbearbeitung etc., werden gesondert berechnet.

§ 5 Abtretungserklärung
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, seine Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zur Erstattung der Sachverständigenkosten an das Ingenieurbüro Wetterau UG (haftungsbeschränkt) abzutreten, soweit diese Kosten nicht bereits anderweitig gedeckt sind.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Zugang zum Schadensobjekt gewährt wird.

  2. Er hat den Auftragnehmer über alle für das Gutachten wesentlichen Umstände zu informieren.

  3. Der Auftraggeber darf dem Gutachter keine Weisungen geben, die das Gutachtenergebnis verfälschen könnten.

§ 7 Urheberrecht / Nutzung des Gutachtens

  1. Der Auftragnehmer behält alle Rechte am erstellten Gutachten einschließlich aller Unterlagen, Fotos, Zeichnungen etc.

  2. Das Gutachten darf nur für den Zweck verwendet werden, für den es bestellt wurde. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Für Schäden, die aufgrund falscher Angaben oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.

§ 9 Widerrufsrecht (für Verbraucher)

  1. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

  2. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Ingenieurbüro Wetterau UG (haftungsbeschränkt), Siemensstraße 6, 61191 Rosbach v. d. Höhe, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) informieren.

  4. Folgen des Widerrufs: Erstattung aller Zahlungen etc., soweit Leistungen noch nicht vollständig erbracht wurden.

§ 10 Gerichtsstand, Recht, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Rosbach v. d. Höhe oder ein anderer rechtlich zulässiger Ort.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was rechtlich zulässig und dem Sinn der Bestimmung am nächsten kommt.

Ingenierubüro Wetterau

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info@website.com

Siemensstraße 6

61191 Rosbach vor der Höhe

Mo - Fr:  8- 19 Uhr
Samstag: 8 - 16 Uhr

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